Seit dem 01.04.2020 finden Sie mich in der Kanzlei Möslein Freytag Neubecker, Kaiserstraße 58, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 - 820 009 - 0 (www.hmf-anwaelte.de)

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Aufsichtsratswahl

In vielen Unternehmen ist ein Aufsichtsrat zu wählen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu wählen.

In diesem Bereich habe ich jahrelange Erfahrung u. a. durch Aufsichtsratswahlen eines der größten deutschen Unternehmen und begleite Ihre Wahl der Aufsichtsräte, berate Sie bereits im Vorfeld über die strengen formalen Vorgaben der jeweiligen Gesetze und erstelle mit Ihnen einen genauen Ablaufplan des Wahlverfahrens. Selbstverständlich schule ich auch die jeweiligen Wahlvorstände.

Ein formaler Fehler im Wahlverfahren hat sehr häufig ein Anfechtungsverfahren zur Folge. Es droht somit die Wiederholung der Wahl, was je nach Unternehmensgröße zu immens hohen Kosten führt.

Zögern Sie nicht und sprechen mich an, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.

 
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Rechtsanwalt Niclas Bocionek Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Sozialrecht